Machen Sie Ihr Business mit agilen Vorgehensweisen reaktionsfähiger und flexibler, erzeugen Sie einen höheren Business Value für sich und Ihre Kunden und gewinnen Sie mit einem schnelleren Markteintritt.

Agiles Service Management Scaling Agile Schulungen für agile Methoden

Die iTSM Group ist ganzheitlicher Ansprechpartner für die digitale Transformation von Services und Prozessen - von der umfänglichen Beratung über Implementierung bis zum Betrieb der zugrundeliegenden Lösung. 

Digitalisierungsberatung Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Beratung und Begleitung für Compliance bei Informationssicherheit, Datenschutz und Risk Management 

Identity & Access Management Information Security Management Risk Management Security Operations

Abläufe enger an den Geschäftszielen orientieren und eine möglichst reibungslose Prozessorganisation, die durch Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen optimal ergänzt wird - das sind die strategischen Ziele unserer Leistungen rund um Prozesse.

Business Process Management Digitalisierung von Geschäftsprozessen Prozessberatung

Wir unterstützen Sie umfassend bei Auf- und Umbau sowie im Betrieb Ihres Service Managements und tragen so zu qualitätsvollen Services bei, die als effektive Schnittstelle zwischen Angebot und Kunden fungieren.

Agile & IT Service Management Customer Service Management Enterprise Service Management HR Service Management ITIL® Beratung Service Management as a Service Service Management Schulungen

Die Now Platform ist ein starkes Werkzeug zur Digitalisierung und Teilautomatisierung Ihrer Prozesse und Services.

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Anwendungsfelder in Abteilungen und Branchen. 

Als ServiceNow® Elite Partner ist die iTSM Group mit ihren Tochtergesellschaften eines der profiliertesten Beratungshäuser für die Enterprise Service Management Plattform in Europa.

Hier finden Sie unsere ServiceNow® Beratungsleistungen in der Übersicht. 

Lösungen auf Basis von ServiceNow® auf Ihre Prozesse abstimmen - als ServiceNow® Elite-Implementierungspartner ist iTSM Group mit Ihren europäischen Tochtergesellschaften die erste Wahl für die Umsetzung eines unternehmensweiten Service Managements.

ServiceNow® as a Service ist das ideale Produkt für einen schnellen Einstieg in die digitale Transformation von kleinen und mittelständischen Unternehmen: Wir sorgen für Aufbau und Konfiguration Ihrer ServiceNow® Umgebung, bilden Ihre Prozesse dort ab und ermöglichen ohne langfristige vertragliche Bindung den Zuschnitt auf individuelle Bedürfnisse.

Steigern Sie die Akzeptanz und Nutzung Ihres Service-Portals mit User Experience Design ­– für mehr Zufriedenheit und Effizienz im Unternehmen.

In unseren ServiceNow® Schulungen sammeln Sie Erfahrungen im Umgang mit der Software und lernen, wie Sie Ihre Arbeitsprozesse in ServiceNow® abbilden und optimieren können. Als autorisierter Trainingspartner von ServiceNow® bieten wir Ihnen außerdem auch die offizielle Zertifizierung an.

Schulungen für den fachlichen Ansatz, um eine bessere Verzahnung von Entwicklung und IT-Betrieb bei Entwicklungsprozessen sicherzustellen.

DevOps Foundation DevOps Online Foundation SAFe® DevOps Practitioner

Schulungen für die IT Infrastructure Library (ITIL®) v3 und 4 - das weltweit anerkannte Best Practice Modell zur Umsetzung von IT-Service Management.

ITIL® 4 Foundation ITIL® 4 Specialist: Create, Deliver & Support (CDS) ITIL® 4 Strategist: Direct, Plan & Improve (DPI) ITIL® 4 Specialist: Drive Stakeholder Value (DSV) ITIL® 4 Specialist: High Velocity IT (HVIT) ITIL® 4 Leader: Digital & IT Strategy (DITS)

Schulungen für die prozessorientierte Methode für das Projektmanagement, die sich an Best Practices orientiert.

PRINCE2® Foundation PRINCE2® Foundation Online PRINCE2® Practitioner PRINCE2® Kompakt

Schulungen für das Rahmenwerk für agiles Projektmanagement schlechthin - mit Zertifizierung von scrum.org.

Scrum Master Scrum Product Owner Scrum Fundamentals Scrum Master & Product Owner Online

Schulungen für eine Vielzahl von Aspekten der cloud-basierten Now Plattform von ServiceNow®.

Betrieb von ServiceNow Customer Service Management Introduction Handhabung Scoped Applications Java-Script Coding in ServiceNow ServiceNow Asset vs. CI ServiceNow HR Workshop ServiceNow Best Practice Service Portal ServiceNow Reporting

Lernen Sie spielerisch in Simulationen die Möglichkeiten von ITIL®, PRINCE2® und DEVOPS in Ihrem Unternehmen kennen. Erleben Sie eine fiktive Raumfahrt oder steigern Sie die Produktivität eines Pizza-Lieferanten. Dabei werden viele typische Probleme sichtbar, die in IT-Organisationen anzutreffen sind. 

Apollo 13 Simulation Challenge of Egypt™ Grab@Pizza-Simulation ITSM around the World MarsLander® – an ITIL® 4 Simulation The Phoenix Project Simulation

In unseren Praxisworkshops unterstützen kompetente Trainer:innen Ihre Organisation dabei, theoretische Rahmenwerke und Software-Knowhow in die Alltagspraxis einzufügen.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen für die Einführung, beratschlagen zur konkreten Ausgestaltung von Prozessen und klären Fragen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitenden auf dem Herzen liegen.

Unsere Online Schulungen bereiten Sie digital, abwechslungsreich und effizient auf Ihre Zertifizierung vor.

In den Grundlagenschulungen für ITIL®, PRINCE2® und andere werden Sie mithilfe von Fallstudien und Quiz- und Kapitel-Fragen mit den Inhalten vertraut gemacht - alles was Sie brauchen ist ein Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung.

DevOps Foundation Online PRINCE2® Foundation Online Scrum Master & Product Owner Online

Mit der gebündelten Expertise von erfahrenen Consultants und pädagogischen Fachkräften bieten wir Ihnen digitale Lernformate, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Hierzu zählen interaktive Lernerlebnisse, Knowledge Nuggets und kontextspezifische Lernformate.​

Knowledge

Read more

Hier finden Sie Leitfäden und Praxistipps rund um Service Management und Prozessdigitalisierung.

Tipps für die Anwendung und den Umgang mit ServiceNow®. Erfahren Sie in kurzen Videos mehr zu Detailfragen in der Anwendung und Optimierung des Service Portals von ServiceNow®.

Mit unseren Webinaren stellen Ihnen erfahrene Trainer, Berater und Software-Architekten Themen und Lösungen rund um das Enterprise Service Management vor. Auf diese Weise wollen wir Unternehmen und ihren Mitarbeiter unterstützen, die Kraft der Automatisierung für ihre Prozesse zu entfesseln und die Digitalisierung ihrer Services zu meistern.

AGBs

Allgemeine Auftrags- und Schulungsbedingungen der iTSM Group

Allgemeine Auftragsbedingungen der Trusted Quality Switzerland GmbH

§ 1 Regelungsgegenstand

  1. Aufträge unterliegen dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von Werkvertragsrecht vereinbart ist.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Abwicklung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Einzelauftrags.
  3. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen des Auftragnehmers im Rahmen von Einzelaufträgen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

§ 2 Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Sätzen der jeweiligen Einzelaufträge.
  2. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, halten die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers tägliche Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Die Tätigkeitsberichte werden dem Auftraggeber mit der jeweiligen Rechnung zur Verfügung gestellt.
  3. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr. Zeiten der An- und Rückreise gelten als Arbeitszeit. Für Samstage wird ein Zuschlag von 50%, für Sonntage und gesetzliche Feiertage ein Zuschlag von 100% auf den Tagessatz erhoben. Gesetzliche Feiertage richten sich nach dem Einsatzort. Wochenend- und Feiertagseinsätze werden vorab zwischen der ITSM Group und dem Kunden abgesprochen und bedürfen einer Genehmigung von beiden Seiten.
  4. Die Abrechnungen und Rechnungstellung erfolgen elektronisch (PDF-Format per E-Mail) und monatlich.
  5. Rechnungsbeträge sind nach dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen zu bezahlen. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen. Etwaige zwischen den Vertragsparteien geschlossene Individualvereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
  6. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
  7. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nach, berechnen wir für die zweite und jede weitere Mahnung eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 90,- CHF zzgl. USt. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schäden bleibt von dieser Regelung unberührt.
  8. Erbringt der Auftragnehmer geschuldete Leistungen auf Wunsch oder mit Einverständnis des Auftraggebers außerhalb seiner Geschäftsräume, verpflichtet sich der Auftraggeber zur zusätzlichen Zahlung von Reisekosten und Spesen nach folgender Maßgabe:
    • Flug: innerhalb Europas: Economy Class, Intercontinental: Business Class (Nettokosten)
    • Bahn: 1. Klasse (Nettokosten)
    • KFZ: steuerliche Kilometer-Pauschale am Sitz des Auftragnehmers: min. 0,40 €
    • Hotel: Nach Aufwand, max. 4 Sterne (Nettokosten)
    • Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi und Parkgebühren: nach Aufwand (Nettokosten)
    • Tagesspesen: 30 € ab 8 Std.
  9. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages nach besten Kräften zu unterstützen.
  2. Die Mitwirkungspflichten im Einzelnen werden im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.
  3. Soweit in dem jeweiligen Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, zählt zu den Mitwirkungspflichten insbesondere:
    • Die Übergabe der erforderlichen Auftragsunterlagen auf Anforderung zu Beginn des Auftrages
    • Die Benennung von sachkundigen Mitarbeitern für die Informationsbeschaffung
    • Die Einräumung von Zugangsmöglichkeiten zu allen technischen Einrichtungen des Auftraggebers, die für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages benötigt werden
    • Die Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen (Backups), soweit Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers auf den Systemen des Auftraggebers vorgehalten oder gespeichert werden
    • Falls Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden, ist er verpflichtet, während der üblichen Arbeitszeiten geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen
  4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen in Verzug und ist durch die Unterlassung der Mitwirkungsleistung die weitere Leistungserbringung behindert, verschieben sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum des Verzuges. Der Auftragnehmer kann in diesem Falle für den Zeitraum des Verzuges eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung vermindert sich jedoch in dem Maße, wie es dem Auftragnehmer nachweislich möglich gewesen wäre, Mitarbeiter trotz Vorliegen der Behinderung an diesem Projekt oder bei anderen Projekten, insbesondere bei solchen, die für den Auftraggeber durchgeführt werden, einzusetzen.
  5. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den Fortfall der Behinderung 5 (fünf) Werktage vor der Möglichkeit zur Fortführung des Projektes anzeigen, wenn sie mitgeteilt hat, dass sie ihre Mitarbeiter in anderen Projekten eingesetzt hat.

§ 4 Durchführung der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.
  2. Mit Ausnahme von Start- und Endterminen von Projekten oder abgrenzbaren und wirtschaftlich selbstständigen Leistungen sind sämtliche Termine unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen informieren, sobald diese für ihn erkennbar werden. Auf eine Überschreitung von verbindlichen Terminen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig hinweisen.
  4. Verbindlich vereinbarte Termine verschieben sich automatisch um Zeiträume, innerhalb derer der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, die geschuldeten Leistungen zu erbringen.

§ 5 Leistungsumfang/Änderung des Leistungsumfangs/Leistungsorts

  1. Die vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag
  2. Vereinbarte Termine verschieben sich, beziehungsweise Fristen verlängern sich um den Zeitraum, der für die Durchführung von Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich ist.
  3. Der durch Änderung entstandene Mehraufwand ist durch den Auftraggeber zu den Stundensätzen entsprechend der Einzelvereinbarung zu vergüten. Ist ein Festpreis vereinbart und erfordert die Durchführung von Änderungen einen Mehraufwand, wird der Auftragnehmer vor Durchführung der Änderungen ein verbindliches Änderungsangebot zu einem geänderten Festpreis erstellen. Erfordert die Erstellung des geänderten Angebotes einen nicht unerheblichen Aufwand, ist die Erstellung gesondert zu vergüten.
  4. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz Auftragnehmers.

§ 6 Nutzungs- und Eigentumsrechte

Für sämtliche im Rahmen dieses Vertrages vom Auftragnehmer erstellten Systeme sowie für alle sonstigen Arbeitsergebnisse gelten folgende Lizenzvereinbarungen:

a) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an dem bei der Leistungserbringung entstandenen Know-how, den erfundenen Entwicklungsmethoden, allgemein verwendbaren Modulen, wie beispielsweise Programmroutinen und Treibern, den Ideen, dem Konzept, sonstigen Grundlagen der Arbeitsergebnisse sowie allen sonstigen verkehrsfähigen Schutzrechten, ein nicht ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, wenn und soweit sie selbst Inhaber von Verwertungsrechten an den vorgenannten Rechten ist.

b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dass bei der Leistungserbringung entstandene Know-how zu sämtlichen Zwecken uneingeschränkt einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Beratung. Der Auftraggeber wird mit Dritten keine Verträge schließen, welche die Anwendung dieses Knowhows behindern.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer leistet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung Schadensersatz nur in Höhe von maximal € 1 Mio. je Einzelauftrag.
  2. Für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, greifen die vorstehenden Beschränkungen unter Absatz 1 und 2 nicht.
  4. Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.

§ 8 Rechtsmängel/Gewährübernahme

  1. Wird der Auftragnehmer beauftragt, an Leistungen oder Produkten Dritter Anpassungen oder Veränderungen vorzunehmen, so unterliegen Rechtsmängel, die durch die Leistungen verursacht werden, nicht der Verantwortung des Auftragnehmers. Die zur Abwendung solcher Rechtsmängel entstehenden Kosten und Aufwände gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
  2. Soweit der Auftragnehmer Änderung an Tools des Auftraggebers vornimmt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler, die bereits im Tool vorhanden sind.
  3. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um einen Fehler handelt, der bereits im Tool vorhanden war, trägt der Auftraggeber.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und der jeweiligen Einzelaufträge erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt, auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus, vertraulich zu behandeln. Beide Parteien werden alle Personen, die sie im Rahmen der Leistungserbringung dieses Vertrages unter jeweiligen Einzelaufträgen einsetzen zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und auf Anforderung den Nachweis hierüber erbringen.
  2. Informationen gelten auch dann als vertraulich, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, jedoch die jeweils übermittelte Partei ein erkennbares Interesse an ihrer Geheimhaltung hat.
  3. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung durch den Auftragnehmer erlangtes Knowhow nicht für allgemeines betriebswirtschaftliches und allgemeines technisches Knowhow.

§ 10 Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern und Subunternehmern des jeweils anderen Vertragspartners.

§ 11 Abnahme

  1. Im Rahmen von Werkverträgen erbrachte Leistungen des Auftragnehmers sind durch den Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber die fertiggestellten Leistungen bei Bedarf testen.
  2. Die Testphase dauert maximal vier Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der Anzeige der Fertigstellung. Treten hierbei keine oder nur noch unwesentliche Fehler auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme zu erklären.
  3. Bestehen nach Meinung des Auftraggebers Fehler, hat er sie schriftlich in nachvollziehbarer Form innerhalb einer Woche nach dem Ende der Testphase anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
  4. Die Abnahme liegt spätestens dann vor, wenn der Auftraggeber das gelieferte System zu anderen als zu Testzwecken genutzt hat.
  5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vorhandene Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu beseitigen. Nach Beseitigung der Mängel gilt das System als abgenommen, sofern nicht weitere Mängel vorhanden sind und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

§ 12 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Fehlerfreiheit seiner Leistungen innerhalb eines Gewährleistungszeitraums von 6 Wochen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen.
  3. Treten Fehler auf, wird der Auftraggeber diese in einem Fehlerprotokoll in nachvollziehbarer Form dokumentieren und das Fehlerprotokoll an den Auftragnehmer senden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Fehlerbehebung innerhalb der in Einzelverträgen beschriebenen Zeiträume zu beginnen.
  4. Wird der Fehler nicht innerhalb eines für die Fehlerbehebung angemessenen Zeitraumes, der mit dem Kunden abzustimmen ist, behoben, ist der Auftraggeber berechtigt, statt der Fehlerbehebung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  5. Die Gewährleistung erlischt für das gesamte System oder für abgrenzbare Teilkomponenten, in die der Auftraggeber eingegriffen oder die er geändert hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Eingriff oder die Änderung für den Fehler nicht ursächlich ist.
  6. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Fehler gemeldet, ohne dass tatsächlich ein Fehler vorlag, kann der Auftragnehmer für seine Tätigkeit eine angemessene Entschädigung im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Stundensätze verlangen.

§ 13 Sonstiges

Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.

 

Stand: 19.10.2020

Allgemeine Schulungsbedingungen

Die „Allgemeine Schulungsbedingungen der iTSM Group“ sind Erweiterungen zu den „Allgemeinen Auftragsbedingungen der iTSM Group“, die daneben ihre Gültigkeit behalten.“

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Schulung ist schriftlich (per Fax oder Web-Formular auf der Website des Auftragnehmers) an den Auftragnehmer zu richten. Mündliche oder telefonische Anmeldungen entfalten keine Wirksamkeit.

§ 2 Schulungsgebühren & Rechnungsstellung

  1. Die Schulungsgebühren sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  2. Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich elektronisch (PDF-Format per E-Mail).
  3. Bei VCR-Schulungen, Präsenz-Schulungen und Blended Learnings wird die Rechnung am letzten Schulungstag gestellt.
  4. Bei Web Based Trainings erfolgt die Rechnungsstellung nach Zusendung der Zugangsdaten zum Training und des Prüfungsvouchers an den Kunden.

§ 3 Termine und Absagen

  1. Der verbindliche Termin sowie der Veranstaltungsort für eine Schulungsveranstaltung des Auftragnehmers ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer kann mit einer Vorankündigungsfrist den Veranstaltungsort innerhalb des Landes verlegen. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Durchführung einer schriftlich bestätigten Schulung bis zu 14 (vierzehn) Kalendertage vor dem geplanten Beginn der Schulung abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch bei Garantieterminen die Schulung aus anderen wichtigen Gründen unmittelbar vor Beginn abgesagt werden. Dies ist insbesondere bei einer kurzfristigen Erkrankung des Referenten sowie höherer Gewalt der Fall oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für den Auftragnehmer technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. 
  3. Bei Terminabsage oder Verlegung des Veranstaltungsortes durch den Auftragnehmer und einer Kündigung des Kunden, siehe § 3 (1), werden gegebenenfalls bereits bezahlte Schulungsgebühren voll zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von anfallenden Reisekosten, bestehen nicht.

§ 4 Rücktritt des Kunden

  1. Storniert der Auftraggeber Teilnehmer einer fest gebuchten offenen Schulung, so wird bei schriftlicher Stornierung bis 28 (achtundzwanzig) Kalendertage vor Schulungsbeginn keine Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr erhoben.
  2. Storniert der Auftraggeber Teilnehmer einer fest gebuchten offenen Schulung, so wird bei schriftlicher Stornierung bis 14 (vierzehn) Kalendertage vor Schulungsbeginn eine Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Schulungspreises (ohne Examen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
  3. Storniert der Auftraggeber Teilnehmer einer fest gebuchten offenen Schulung, so wird bei schriftlicher Stornierung bis 7 (sieben) Kalendertage vor Schulungsbeginn eine Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % des Schulungspreises (ohne Examen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
  4. Storniert der Auftraggeber Teilnehmer einer fest gebuchten offenen Schulung, so wird bei schriftlicher Stornierung bis 3 (drei) Kalendertage vor Schulungsbeginn eine Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Schulungspreises (ohne Examen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
  5. Sollte der angemeldete Teilnehmer zu der gebuchten Schulung verhindert sein, kann der Auftraggeber jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer schicken.
  6. Bei Nichtteilnahme des Auftraggebers ohne Absage wird der volle Schulungspreis (ohne Examen) fällig.
  7. Fällt durch eine Stornierung die Berechtigung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten, wie z. B. Literatur, Schulungsunterlagen weg, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt
  8. Umbuchungen sind von einer späteren Stornierung ausgeschlossen.

§ 5 Umbuchungen (bei offenen Schulungen/Kursen)

  1. Umbuchungen können bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn erfolgen. Die Änderung ist schriftlich durch den Auftraggeber mitzuteilen. Die erste Umbuchung ist kostenfrei, für weitere Umbuchungen wird eine Umbuchungsgebühr von 60 Euro pro Umbuchung erhoben. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

  2. Bei einer späteren Umbuchung ist der Schulungspreis + Examen sofort zur Zahlung fällig. Sollten bereits Kosten entstanden sein (wie z. B. Versandkosten, Unterlagen, Tagungspauschale/Hotelkosten) werden diese weiterbelastet.

  3. Der Besuch der umgebuchten Schulung muss innerhalb von 12 Monaten nach Trainingsbeginn der ersten ursprünglich gebuchten Schulung erfolgen, danach verfällt der Anspruch. Eine Stornierung ist ausgeschlossen. Eine Umbuchung ist lediglich zum gleichen Thema auf einen Garantietermin möglich.

  4. Bei einer Umbuchung ab 13 Kalendertagen (vor Schulungsbeginn) eines Präsenztrainings auf ein Online-Training oder ein anderes digitales Format können keine Differenzbeträge erstattet werden. Sollten bereits Kosten entstanden sein (wie z. B. Versandkosten, Unterlagen, Tagungspauschale/Hotelkosten) werden diese weiterbelastet. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

§ 6 Inhouse Schulungen

  1. Nimmt der Auftraggeber eine Stornierung oder Umbuchung einer inhouse-Schulung bis 28 (achtundzwanzig) Kalendertage vor Schulungsbeginn vor, ist dies kostenfrei. Bei Stornierung oder Umbuchung der Schulung bis 14 Kalendertage werden 50% des Schulungspreises (ohne Examen) zur Zahlung fällig.
  2. Bei einer späteren Stornierung oder Umbuchung werden 50% des Schulungspreises (ohne Examen) zzgl. bereits entstandener Kosten (wie z.B. Versandkosten, Unterlagen, Reisekosten usw.) zur Zahlung fällig.

§ 7 Haftungsausschluss / Urheberrechte

  1. Die in den Schulungen eingesetzten Materialien und Unterlagen sind ausschließlich für Schulungszwecke respektive Präsentationszwecke geschaffen worden. Die Zusammenstellung von Abbildungen und Texten erfolgt mit äußerster Sorgfalt, dennoch sind Fehler nicht ausgeschlossen.
  2. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
  3. Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Alle Rechte zur Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in jedweder Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, gespeichert, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
  4. Bei Online Live Trainings (Virtual Classroom) ist das Aufzeichnen der Inhalte aus datenschutz- und urheberrechtlichen Gründen strengstens untersagt. Alle Teilnehmer eines Hybrid Kurses sind mit Ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass Ton, Bild und Bildschirminhalte übertragen werden.

Letzter Stand: 24.08.2023