Es ist in den letzten Monaten viel darüber spekuliert worden, welche Unternehmen dem im letzten Jahr verabschiedeten 1. IT-Sicherheitsgesetz unterliegen und Mindeststandards einhalten müssen. Nun hat das Bundesinnenministerium durch einen ersten Entwurf einer Rechtsverordnung konkretisiert, wonach vermutlich etwa 700 Anlagen kritische Infrastrukturen darstellen. Zur Ermittlung wurden branchenspezifische Schwellenwerte festgelegt, die sich an einer 500.000er-Regel orientieren: Sofern die Anlage einer kritischen Dienstleistung den Bedarf von 500.000 Menschen übersteigt, soll sie dem Entwurf zufolge den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes unterliegen.
Sektor | Dienstleistung | Anlagenkategorien | Anlagen Anzahl ca. |
Energie | Stromversorgung | Erzeugungsanlagen, Dezentrale Energieerzeugungsanlagen, Übertragungsnetze, Speicheranlagen, Zentrale Anlagen und Systeme für den Stromhandel, Anlagen von Poolanbietern, Verteilnetze, Messstellen | 120 |
| Gasversorgung | Gasförderanlagen, Fernleitungsnetze, Gasspeicher, Gasverteilernetze | 80 |
| Kraftstoff- und Heizölversorgung | Ölförderanlagen, Raffinerien, Mineralölfernleitungen, Öl- und Produktenlager, Anlagen und Systeme von Aggregatoren zum Vertrieb vom Kraftstoff, Tankstellennetze | 40 |
| Fernwärme-versorgung | Heizwerke, Heizkraftwerk, Fernwärmenetz | 80 |
ITK | Sprach-/Daten-ürbertragung | Öffentliche Telefonnetze, Öffentliche Telekommunikationsnetze, Telekommunikationslinien, Übertragungswege, Standortkopplungen, IXP, DNS-Resolver außerhalb von Zugangsnetzen, Autoritative DNS-Server, IP-Registrierungs-Datenbanken (RIR) | n.a.* |
| Datenspeicherung und -verarbeitung | Rechenzentren, Serverfarmen, TrustCenter, Content Delivery Networks | 30 |
Ernährung | Lebensmittel-versorgung | Anlagen zur Produktion von Agrar-Erzeugnissen, zur Bearbeitung und Verarbeitung von Agrarrohstoffen und Produktion von Lebensmitteln, zur Bestellung von Lebensmitteln und Rohstoffen für die Lebensmittelproduktion, zum Verkauf von Lebensmitteln, zur Distribution | 70 |
Wasser | Abwasserbeseitigung | Kanalisation, Kläranlagen, Leiteinrichtung | 80 |
| Trinkwasser-versorgung | Gewinnungsanlagen, Wasserverteilsystem, Wasserwerk, Aufbereitungsanlage, Leiteinrichtung | 150 |
Summe |
|
| 750 |
* Für TKG-regulierte Anlagen konkretisiert die Verordnung keine Betreiberzahlen, da TKG-regulierte Bereiche unabhängig ihrer Identifizierung als Kritische Infrastruktur den Meldepflichten nach TKG unterliegen.